Der Nutzen von Pensionszusagen und ihre Finanzierung
Während Einzelunternehmern, Freiberuflern und Personengesellschaftern derzeit kaum Möglichkeiten geboten werden, steuergünstig für später vorzusorgen, bietet speziell die "Betriebliche Altersvorsorge" Angestellten und vor allen Dingen GmbH Gesellschaftern sehr gute Möglichkeiten, den Belastungen zu entkommen. Für diese Personengruppe ist es oft möglich, mit dem gleichen Aufwand eine um bis zu 50% höhere Pension zu erzielen oder entsprechendes Kapital aus dem Betrieb in die Privatsphäre zu schaffen.
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Warum ist das so?
- Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge sind nicht sozialversicherungspflichtig.
- Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge unterliegen keinen Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zu Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer).
- Die Lohnsteuer ist erst zum Zeitpunkt der Auszahlung der Pension zu begleichen. Durch diese Steuerstundung entsteht ein erheblicher Zinseszinseffekt, da unversteuerte Beträge zur Veranlagung zur Verfügung stehen und die Beträge steuerfrei veranlagt werden können.
- Meistens unterliegt das Einkommen während der Aktivphase einer höheren Steuerprogression als in der Pensionsphase, sodass sich im Regelfall durch betriebliche Altersvorsorgemodelle Grenzsteuersatzoptimierungen ergeben.
- Durch die betriebliche Altersvorsorge können noch weitere – nicht betriebswirtschaftliche – Vorteile erzielt werden, wie Mitarbeiterbindung oder erhöhte Attraktivität gegenüber Mitbewerbern, die keine derartige Vorsorge anbieten.
Neben der Finanzierung über Rückstellungen zählen Rückdeckungsversicherungen zu den häufigsten Finanzierungsinstrumenten bei Firmenpensionen. Allerdings stecken in vielen Versicherungsangeboten "geheime Fallen", die zu erkennen es einiges an "Insiderwissen" bedarf. Mehr dazu in den weiteren Beiträgen!
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