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Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Unternehmensberatung

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Mitarbeitervorsorge: Abfertigung Neu

Die Abfertigung NEU bringt viele Vorteile - sowohl auf Arbeitnehmer wie auf Arbeitgeberseite. Erstmals haben nun alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung, d.h. auch jene die ihren Job häufig wechseln. Das Gesetz trat mit 1. Juli 2002 in Kraft und gilt für Dienstverhältnisse ab dem 1. Jänner 2003.

Die Zahlung der Abfertigungsbeiträge des Arbeitgebers erfolgt vom Beginn (nach dem Probemonat) bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Beitragssatzes beträgt 1,53 % des monatlichen Entgelts (inkl. aller Sonderzahlungen).

Dem Arbeitnehmer stehen bei Arbeitgeberkündigung bzw. einvernehmlicher Lösung folgende Möglichkeiten offen:

Auch bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer oder bei begründeter fristloser Entlassung bleiben die Ansprüche erhalten, allerdings wird das Guthaben dann nicht ausbezahlt, sondern verbleibt sozusagen im "Rucksack" bei der Mitarbeitervorsorgekasse.

Die monatliche Zusatzpension ist gänzlich steuerbefreit. Der Arbeitnehmer kann bei Pensionsantritt selbst entscheiden, ob er das auf dem Abfertigungskonto vorhandene Kapital auf einmal oder monatlich im Sinne einer Zusatzpension ausbezahlt haben möchte. Die Auszahlung als Pension ist steuerfrei, bei Einmalzahlung beträgt die Besteuerung der Abfertigungssumme 6 %.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Mitarbeitervorsorgekasse und zeigen Ihnen gerne auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Link zum Thema Abfertgung Neu

Alle Informationen über die Abfertigung NEU für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler finden Sie unter:

Website der Plattform der betrieblichen Vorsorgekassen Österreichs

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