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Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Unternehmensberatung

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Wer profitiert von Firmenpensions-Modellen am meisten?

Firmenpensionsmodelle zeichnen sich dadurch aus, dass der überwiegende Teil der Rendite nicht aus dem Finanzierungsprodukt kommt, sondern vielmehr dass ein erheblicher Teil der Zusatzpension durch eingesparte Lohnnebenkosten und Steuern finanziert wird. Um nun die im Titel dieses Beitrages gestellte Frage beantworten zu können, muss man zunächst die Funktionsweise von Firmenpensionsmodellen genauer betrachten.

Personalaufwand — Bruttolohn — Nettolohn

Bezieht jemand einen Monatsbruttolohn von EUR 2.500,-, so kostet das dem Arbeitgeber EUR 3.282,25 und der Arbeitnehmer erhält 1.617,42 oder 49,3% seiner Kosten (siehe Grafik).

Rechner Brutto-Netto

Würden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer z.B. bei Beginn eines neuen Dienstverhältnisses darüber einigen, einen Monatslohn in eine Firmenpension zu investieren und den Bezug um diesen Betrag niedriger ansetzen, könnten die vollen EUR 3.282,25 zur Finanzierung des Modells verwendet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge auf beiden Seiten sowie die weiteren Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber fallen nie an. Die Lohnsteuer wird in die Zeit aufgeschoben, in der dann die Zusatzpension bezogen wird. Meistens ist in der Pensionszeit die Progression niedriger als in der Aktivzeit, was neben dem Steueraufschub sogar meist zu einer zusätzlichen Steuereinsparung führt.

Das bedeutet, dass ein erheblich größerer Teil angespart und verzinst wird als wenn aus vielfach belasteten Nettoeinkommen vorgesorgt wird.

Welchen Zielgruppen bietet nun eine Firmenpension den größten Nutzen?

Wenn eine Firmenpension als zusätzliches Benefit gewährt wird, ist das natürlich für alle Begünstigten ideal. Wird überlegt, Firmenpension oder mehr Bezug, dann lassen sich aus den geschilderten Merkmalen des Modells zwei "Idealzielgruppen" ableiten:

  • Alle, bei denen durch Bezug oder Gewinnentnahme die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird. Da bei allen Firmenpensionsmodellen (Ausnahme Zukunftsicherung durch Gehaltsumwandlung) weder Lohnnebenkosten (ca. 8%) noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen, bedeutet das einen Vorteil von rund 25 - 43% gegenüber Sparen aus Nettoeinkommen.
  • Die zweite "Idealzielgruppe" sind jene, wo Arbeitnehmernutzen und Arbeitgebernutzen in die "gleiche Tasche" fließen. Das sind einerseits alle Gesellschafter Geschäftsführer und angestellte Familienmitglieder vom "Inhaber"! Dort kommt zu den oben geschilderten Arbeitnehmervorteilen noch die Tatsache, dass die eingesparte Körperschafts- oder Einkommenssteuer aus den Rückstellungen auch "in die eigene Tasche fließt oder auch in der Familie" bleibt.

Betriebliche Altersvorsorge immer günstiger

Grundsätzlich kann man festhalten, dass der Liquiditätsbedarf für eine bestimmte Rente mittels Pensionszusage finanziert, immer geringer ist, als bei jeder anderen Vorsorgemöglichkeit aus versteuertem Einkommen. Man sollte daher bei Neueinstellungen oder überdurchschnittlichen Gehaltserhöhungen immer vorher prüfen, ob nicht geplant ist, mit einem Teil des Einkommens für später vorzusorgen. Immer wenn das bejaht wird, sollte man sich von einem Experten ein Firmenpensionsmodell als Alternative berechnen lassen. Unser Büro verfügt über das notwendige Expertenwissen und steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns!

BULLInvest GmbH
Dkfm. Alfred Niederkofler

Tel: +43 (0)650-BULLINV (2855468)
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Mitarbeiterbindung durch Firmenpension

Gute Mitarbeiter zu finden ist nicht leicht - diese dann auf Dauer ans Unternehmen zu binden oft noch schwerer. Eine Möglichkeit wollen wir Ihnen hier aufzeigen - und noch dazu kann man damit sogar Kosten sparen!

Wenn Mitarbeiter vom Mitbewerb stark umworben werden, ist man oft versucht, das mit einer "schnellen Gehaltserhöhung" oder einer "Prämienzahlung" zu verhindern. In beiden Fällen führt das jedoch oft nicht zum gewünschten Erfolg, sondern hat nur aufschiebende Wirkung. Eine Möglichkeit, die immer öfter von Unternehmen genützt wird, besteht in einer Kombination von erfolgsabhängiger Prämie, welche jedoch nicht in bar, sondern in Form einer Firmenpension ausbezahlt wird.

"Erfolgsbezug" als Pensionszusage

Durch den "Erfolgsbezug" wird die Zahlung an die Zielvorgaben des Unternehmens geknüpft und es besteht die Gewissheit, dass Prämien nur dann anfallen, wenn die Vorgaben erfüllt wurden. Zahlt man nun diese Prämien aber nicht in bar aus, sondern "investiert" man sie in eine Pensionszusage, kann man damit eine Reihe von Vorteilen für beide Seiten erzielen:

  • Für diese "Sparprämien" fallen - bei richtiger Gestaltung - weder beim Arbeitgeber, noch beim Arbeitnehmer Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Das bedeutet beim Unternehmen eine Einsparung von bis zu 31 % gegenüber einer bar ausbezahlten Prämie.
  • Für den Arbeitnehmer wird die Prämie sozusagen brutto für netto angespart, wobei die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge (18 %) nie anfallen und die Steuerlast bis zur Auszahlung oft viele Jahre lang "aufgeschoben" wird.
  • Damit liegt der später einmal ausbezahlte Betrag (als Rente oder als Einmalzahlung) deutlich über jenen Beträgen, welche erzielbar wären, wenn die, durch Steuer und Kosten reduzierte Prämie privat angespart werden würde.
  • Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer noch einen Teil der eingesparten AG Kosten zu gute kommen.
  • Der Anspruch auf die Leistung aus dieser freiwilligen Prämie kann auf bis zu 10 Jahre aufgeschoben werden, das heißt, der Mitarbeiter hat erst nach dieser Zeit Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen, was zu einer Mitarbeiterbindung führt.
  • Ebenso kann der Rechtsanspruch bei Eigenkündigung durch den Mitarbeiter ebenfalls verloren gehen.
  • Last, but not least kann ? wieder bei richtiger Gestaltung dieses Modells - das Unternehmen noch zusätzlich Gewinnsteuer sparen.

Sollten Sie an einem derartigen Modell Interesse haben, senden Sie uns ein kurzes Kontaktmail, wir melden uns umgehend.

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