Zeitbombe in der Bilanz - Zeitbombe Pensionszusage
Nicht ausreichend gesicherte Pensionszusagen können Unternehmen in die Insolvenz treiben. Ein Betriebsprüfer eines Finanzamtes spricht davon, dass viele Pensionszusagen tickende Zeitbomben sind.
Die Pensionszusage ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Unternehmer schaffen damit für sich selbst oder bieten ihren Angestellten mit der Pensionszusage die Möglichkeit, ihre Renten aufzubessern. Viel zu oft wird dabei das damit verbundene Risiko bei fehlerhafter Ausgestaltung der Pensionszusage unterschätzt. Dies führt laut Betriebsprüfern oft so weit, dass dadurch sogar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sei.
Gefahr für den Mittelstand: zu wenig Deckungsmittel
Oft stehen dem Betrieb zu wenige Deckungsmittel zur Verfügung. Sollen die Zusagen eingehalten werden, müsste der Deckungsbeitrag glatt verdoppelt werden. Der Mitarbeiter des Finanzamtes weiß wovon er spricht. In seinen 14 Jahren als Sachgebietsleiter Betriebsprüfung bei einem großen Finanzamt hat er zahlreiche Insolvenzen in seiner Praxis erlebt. Große Konzerne haben bereits gehandelt. Die Zusagen wurden überarbeitet, optimiert und die Finanzierung auf sichere Beine gestellt.
Beim Mittelstand steht dieser Schritt noch oftmals aus. Die im Unternehmen verbliebenen Deckungsmittel wurden bisher wie Eigenkapital behandelt. Das Problem trifft die Unternehmen, da der Wert der Rückstellungen in der Steuerbilanz wegen des vorgeschrieben Zinssatzes von 6% und der Verwendung der amtlichen Sterbetafeln nicht den notwendigen Verpflichtungsbetrag repräsentiert.
Zu dieser Form der Altersversorgung haben in den vergangenen Jahren auch Steuerberater ihren Mandanten geraten. Viele dieser Steuerberater verschließen aber heute vor diesem Problem die Augen oder erkennen es nicht, weil es sich hinter der (oft nicht) optimalen Finanzierungsvariante versteckt und nur für Fachleute erkennbar ist. Oft wird dabei übersehen, dass der Kunde aber dachte, sein Steuerberater habe die Zusage inklusive Finanzierung und Zusagetext ausreichend geprüft, so dass eventuell sogar Haftungsprobleme entstehen können.
Ein Beispiel
Wie groß dieses Risiko ist, macht das Beispiel eines Betriebes deutlich. Ein Berater hatte dem Betrieb zu Mitte der 90er Jahre zu einer Direktzusage für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter geraten. Durch den gleichzeitigen Abschluss einer Rückdeckungsversicherung mit einem monatlichen Beitrag von öS 1500,--, sollten die Zusagen erfüllt werden. Dabei wurde von einem heute unrealistischen Zinsfuß von 8% ausgegangen.
Auch wurden die Risiken der Hinterbliebenenversorgung und der Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass dieser Betrieb Jahre später angesichts der fehlenden Deckungsmittel gefährlich überschuldet war.
Bei der Deckungszusage trägt das Unternehmen das Risiko, nicht wie oft fälschlicherweise angenommen die Rückdeckungsversicherung. Ein großes Gefahrenpotential steckt auch in der Zusage selbst. Seit der Einführung des Modells gab es viele (Gesetzes)Änderungen, nicht alle wurden bei den Zusagen beachtet und sind in diese nachträglich eingeflossen.
Wann aber erfahren nun Steuerberater und Unternehmer, in welchem Risiko sie stehen? Leider, so der Finanzamtsexperte, oft erst bei einer Betriebsprüfung. Für Korrekturmaßnahmen ist es dann meist zu spät.
Hilfe durch Experten für Betriebliche Altersvorsorge
Aufklärung und Hilfestellung bieten da österreichweit Die BAV Experten, ein Zusammenschluss von gut ausgebildeten Fachleuten, welche sich schwerpunktmäßig mit betrieblicher Altersvorsorge beschäftigen. Durch diese Kooperation ist es auch möglich, in Einzelfällen auf spezielle Experten bestimmter Fachbereiche zugreifen zu können und meist sehr rasch eine Prüfung der Zusagen, ein Aufdecken möglicher Gefahren und eine Optimierung der Modelle zu bekommen.
Unser Büro ist Mitglied dieser Experten-Plattform und steht Ihnen in diesen Fragen daher gerne zur Verfügung.
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